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Unsere Honigprodukte

Wir führen drei hervorragende Schweizer Honigsorten im Sortiment: 

Limmattal - Engstringer Haggenacher Honig
- Frühlingshonig und Sommerhonig
- aus der Region Engstringen ZH
- schöner gemischter Blütenhonig

- dunkelgelb in der Farbe, mit einem sehr guten Blütengeschmack

Limmattal - Weiningen Höhe Honig
- Frühlingshonig und Sommerhonig
- aus der Region Weiningen ZH
- schöner gemischter Blütenhonig
- dunkelgelb und toll im Geschmack nach Frühling und Blütengeschmack

- dunkelgelb der Sommerhonig, mit einem tollen Blütengeschmack und Wald

Zürcher Oberland - Pfäffiker Hüsli Honig
- Frühlingshonig und Sommerhonig
- aus der Region Pfäffikon ZH
- schöner gemischter Blütenhonig
- dunkelgelb in der Farbe und ganz toll im Geschmack nach Blüten und Wald. Einfach toll.




Limmattal Haggenacher Honig
Engstringer Haggenacher Honig
Honigglas 250 gr. à CHF   9.00
Honigglas 500 gr. à CHF 18.00
 

Limmattal Weiningen Höhe Honig
Weiningen Höhe Honig
Honigglas 250 gr. à CHF   9.00
Honigglas 500 gr. à CHF 18.00


Zürcher Oberland P_Hüsli Honig
Pfäffiker Hüsli Honig 
Honigglas 250 gr. à CHF   9.00
Honigglas 500 gr. à CHF 18.00


Karbe Ernst bienenundhonig 9
Geschenkverpackung
2x Gläser Honig à 250 gr. = CHF 18.00
2x Gläser Honig à 500 gr. = CHF 36.00
Ein passendes Kundengeschenk?
Wir helfen Ihnen gerne bei der Realisierung ihrer Wünsche und Vorstellungen.
Bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich.

Karbe Ernst bienenundhonig
Geschenk-Set
1x Glas Honig à 250 gr. und Geburtstagskarte = CHF 14.50
(Karte nach Wahl z.B. Jubiläumskarte, Dankeschönkarte, Geburtstagskarte etc.)

Ein passendes Mitarbeitergeschenk?
Wir helfen Ihnen gerne bei der Realisierung Ihrer Wünsche und Vorstellungen.
Bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich.


Die Lieferung erfolgt mit Postversand und Rechnung. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware. Bei Postversand, zusätzlich Verpackungs- und Versandkosten: bis zu einem Gewicht von 1 Kg Fr. 5.50, zwischen 1-2 Kg Fr. 7.50. Die Gewichtsangaben entsprechen dem Warengewicht inkl. Verpackung. Mindestbestellwert liegt bei CHF 18.--.
Hauslieferung möglich nach telefonischer Vereinbarung.

Honigbestellungen

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AGB

Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ernst Karbe (Verkäufer) Bienenhonig Produkte

AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sich ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Mögliche Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.

Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Angebote des Verkäufers

Der Verkäufer verkauft Honig und verschiedene weitere Imkereiprodukte, Dienstleistungen, hauptsächlich an Privatpersonen sowie an Detailhändler. Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise zu den vorgestellten Produkten.

Offerten, die schriftlich, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch oder via E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn die Kunden Lieferungen, Produkte oder Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine Offerte gilt als angenommen, indem der Kunde dies schriftlich, telefonisch, via E-Mail oder in einem persönlichen Gespräch erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme der Offerte schriftlich oder via E-Mail.
Wünscht ein Kunde eine Änderung gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Verkäufer innert fünf Tagen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat. An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Verkäufer während fünf Tagen gebunden. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

Vertragserfüllung
Für den Umfang und die Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Verkäufer liefert die Produkte in der bestellten Ausführung im Zeitpunkt der Lieferung. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Verkäufers. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absenden auf den Kunden über.

Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart worden ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise werden im Angebot festgelegt. Die Mehrwertsteuerpflicht besteht nicht. Der Verkäufer trägt die Kosten für Wägen und Verpackung und übernimmt die allfälligen Kosten für die Überprüfung der Ware.

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung der Ware zu bezahlen. Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt,
Forderungen gegen den Kunden sofort zu stellen oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen. Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden. Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.

Gewährleistungen
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die bestellten Produkte in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich, auch eingesetzte Mitarbeiter, zur fachmännischen Arbeitsweise und zu deren Überwachung.
Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz fordern. Es gelten die Bestimmungen des OR. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, wie höhere Gewalt, nichtfachmännische Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter sowie extreme Umgebungseinflüsse.
Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber der Lieferantin, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.

Informationspflicht
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen (gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort) aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsseitige Erfüllung in Frage stellen könnte.